Die Haftpflichtversicherung ohne Forderungsausfalldeckung
Worum es sich bei einer Haftpflichtversicherung ohne Forderungsausfalldeckung handelt, das soll an dieser Stelle geklärt werden. Gerade die Forderungsausfalldeckung ist bei der Haftpflichtversicherung ohne Forderungsausfalldeckung ein Begriff, der der Klärung bedarf, weil nicht jedermann etwas mit dieser mehr oder weniger nützlichen Klausel eines Versicherungsvertrages anfangen kann. Die Forderungsausfalldeckung tritt dann in Kraft, wenn man von jemandem geschädigt wurde, der selbst nicht in der Lage ist für den entstandenen Schaden finanziell aufzukommen und auch keine Versicherung für diesen Fall abgeschlossen hat.
In diesen Fällen würde jetzt die Forderungsausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung greifen und den Schaden begleichen. Allerdings muss diesem Szenario folgende Situation vorausgehen, dem Verursacher des Schadens muss nämlich bereits eine gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung widerfahren sein und ohne Erfolg geblieben sein. Damit die Forderungsausfalldeckung also greift, muss der Verursacher des Schadens schon wirklich sehr arm sein. Das Risiko, dass man in eine solche Situation gerät, ist also dementsprechend gering. Daher kann man auch Haftpflichtversicherungen ohne Forderungsausfalldeckung abschließen und sich diese Klausel ersparen.
So spart man auch Geld bei den regelmäßigen Versicherungsbeiträgen ein, denn eine zusätzliche Versicherungsleistung fällt weg. Wenn man also meint, dass man bei einer Haftpflichtversicherung ohne Forderungsausfalldeckung gut genug versichert ist, dann kann man dabei Geld sparen. Wer aber lieber auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte eine Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung integriert haben.
__________________________________________________________________________________________
