Haftpflichtversicherung mit Mietschäden erspart viel Ärger
Wenn man eine Haftpflichtversicherung mit Mietschäden abgeschlossen hat, dann kann man sich so viel Ärger ersparen. Doch was ist eine Haftpflichtversicherung mit Mietschäden eigentlich genau? Das eigentlich Ungeklärte an diesem Sachverhalt sind die sogenannten Mietschäden. Was sind diese Mietschäden also und kommt die Haftpflichtversicherung dafür auf? Damit man diese Fragen ausreichend beantworten kann, stellt man sich am besten einmal vor, dass man in einer Mietwohnung lebt.
Das ist bei den meisten Menschen wahrscheinlich gar nicht einmal so weit hergeholt, da sehr viele Leute in Wohnungen zur Miete leben. Wenn man nun in dieser Wohnung einen Schaden verursacht und das beschädigte Objekt nicht zum persönlichen Hausrat sondern zur Mietwohnung gehört, dann spricht man von einem Mietschaden. Dieser kann, wenn man es denn in seiner Haftpflichtversicherung verankert hat, über die Versicherungsgesellschaft abgewickelt, also beglichen, werden. Hierbei muss man allerdings unterscheiden, denn nicht jeder Schaden an der Wohnung ist ein Fall für die eigene Haftpflichtversicherung.
Wenn es sich z.B. um eine Beschädigung handelt, die im Laufe der Zeit zwangsläufig entsteht und daher nicht aktiv vom Mieter herbeigeführt wurde, muss der Mieter dafür auch nicht haften, die Versicherung bleibt also auch außen vor. Wenn der Mieter allerdings mit schuldhaften Verhalten eine Beschädigung herbeiführt, dann kann der Mietschaden von der Versicherung beglichen werden, da es sich nicht um einen Gebrauchsschaden handelt, der nach einer bestimmten Zeit sowieso eingetreten wäre. Eine Haftpflichtversicherung mit Mietschäden kann also sehr positiv für das Verhältnis Mieter-Vermieter sein.
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