Amtshaftpflicht für jeden Beamten wichtig

Der öffentliche Dienst unterliegt in Deutschland einer Amtshaftpflicht. Tritt ein Schaden verursacht durch eine öffentliche Anstalt ein, so tritt die Amtshaftpflicht Versicherung in Kraft. Diese Amtshaftpflicht trägt der "Dienstherr". Auch Beamte können während ihres Dienstes Schäden verursachen, die nicht in jedem Fall von ihrer privaten Haftpflichtversicherung oder von der Versicherung des "Dienstherren" getragen werden.


Verlieren ein Beamter oder ein Angestellter z. B. einen Schlüssel, der generelle Funktionen in der Etage oder gar dem gesamten Hauskomplex hat, so kann das sehr teuer werden. Eine Amtshaftpflicht Versicherung des einzelnen kann solchen Ereignissen aber vorbeugen. Eine Amtshaftpflicht Versicherung hat die Funktion, Schäden, die durch die Ausübung der berufliche Tätigkeit ( Amtshaftpflicht ) verursacht wurden, zu prüfen und zu regulieren.

Darin eingeschlossen sind auch öffentlich rechtliche Ansprüche des Arbeitgebers auf Ersatz, die nicht unter dem Amtshaftpflicht Versicherungsschutz gemäß § 1 AHB stehen. Eine Amtshaftpflicht Versicherung ist somit eine besondere Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung des Umfeldes hoheitlicher Aufgaben von Beamten. Versichert ist darin die Schädigung öffentlichem Eigentums durch einen Amtsinhaber.

Tritt bei grober Fahrlässigkeit ein durch einen Beamten verursachter Schaden ein, muss der Dienstherr in die Amtshaftpflicht genommen werden und zunächst den Schaden begleichen. Jener kann vom Bediensteten jedoch die Regulierung des Schadens verlangen, der somit die Amtshaftpflicht übernimmt.
Deshalb ist es für Beamte sinnvoll, die 39 Euro pro Jahr dafür aufzubringen, eine Amtshaftpflicht Versicherung abzuschließen.